Wohnraum für Studierende schaffen
„Junges Wohnen“ braucht verlässliche Förderung und Verwaltung
- Das Programm „Junges Wohnen“ gewährt 55.000 EUR Zuschuss pro neuem Wohnplatz.
- Für 2023 und 2024 wurden insgesamt rund 65 Mio. EUR an Bundesmitteln sowie 10 Mio. EUR an Landesmitteln bewilligt.
- Auch für 2025 werden wieder rund 32,5 Mio. EUR für studentisches Wohnen bereitgestellt.
- Mittel- und langfristig sollte ein zusätzliches Programm für die Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung von Wohnheimen geschaffen werden.
- Zudem stellt die Nachweispflicht zur Wohnberechtigung insbesondere für internationale Studierende eine erhebliche Hürde dar und gefährdet somit eine erfolgreiche Belegung.
- Eine praktikable Umsetzung scheitert aktuell an fehlenden personellen und fachlichen Kapazitäten bei den Regierungspräsidien und der Kostenfrage des Vollzugs.
Unsere Fragen:
1. Wie wird sich Ihre Partei für eine Verdopplung des Landesanteils und die Öffnung des Programms „Junges Wohnen“ für Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung sowie eine gesicherte Förderverwaltung einsetzen?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Die Wohnraumversorgung für Studierende ist derzeit eine der vorrangigsten Aufgaben, um das Studium für alle bezahlbar zu machen. Wir setzen uns für schnelle und pragmatische Lösungen ein. Die Studierendenwerke sind für uns dabei zuverlässige Partner des Landes und leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Studierenden im sozialen Wohnungsbau.
Wir setzen uns für den Neubau von Studierendenwohnungen ein. Das Land hat bewusst für die erste Förderperiode des Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“ auf den Neubau gesetzt, um schnell bereits stehende dringende Projekte umsetzen zu können. Aktuell errichten wir damit ca. 1.300 neue Wohnheimplätze – mit Ihrer Hilfe, herzlichen Dank!
Wir sehen vor, dass in der nächsten Phase auch Modernisierung, Sanierung, Aufstockung und Instandsetzung gefördert werden kann, um den Bestand klimagerecht und bezahlbar zu erhalten. Wichtig ist die zügige Umsetzung, um schnell handlungsfähig zu sein.
Darüber hinaus haben wir landesseitig den Zuschuss auf 55.000 Euro pro Wohnheimplatz angehoben. Mit der aktuellen Unterbringungsquote von 14,6%, die weit über dem deutschlandweiten Schnitt mit 10,1% liegt, geben wir uns dennoch nicht zufrieden.
CDU
SPD
Aus Sicht der SPD reicht eine Verdopplung der Landesmittel im Programm „Junges Wohnen“ nicht aus, um rasch mehr neue Wohnheime zu bauen. Die SPD wird vielmehr zum Bundesprogramm „Junges Wohnen“ Landesmittel in mindestens der gleichen Höhe zuschießen. Eine Umschichtung der Mittel aus „Junges Wohnen“ in andere Fördertöpfe lehnen wir ab. Das wurde bereits von der SPD-Landtagsfraktion im Mai 2025 so beschlossen (siehe Positionspapier „Soziale Lage der Studierenden in BW verbessern“).
Ziel ist es, bis 2031 den Anteil der Studierenden mit Wohnheimplätzen zu verdoppeln.
Zudem strebt die SPD an, die Genehmigungsverfahren für den Bau neuer Wohnheime zu vereinfachen und zu beschleunigen, z.B. durch eine Überarbeitung der Standards und eine Vereinfachung von Kooperationen mit anderen öffentlichen Trägern.
FDP
Die FDP setzt sich dafür ein, dass Studierende unter guten, realistischen Lebensbedingungen lernen können. Dazu gehört bezahlbarer, verfügbarer Wohnraum. Wir unterstützen daher die Verdopplung des Landesanteils am Programm „Junges Wohnen“, um mehr Projekte in Kooperation mit den Studierendenwerken finanziell abzusichern. Gleichzeitig wollen wir das Programm öffnen – nicht nur für Neubauten, sondern auch für Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung bestehender Wohnheimplätze.
Gerade die Sanierung bestehender Gebäude ist oft der kosteneffizienteste Weg, schnell zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Eine gesicherte und verlässliche Förderverwaltung ist uns dabei wichtig, damit Projektanträge zügig bearbeitet werden können und Mittel ohne bürokratische Hürden abfließen. Planungs- und Investitionssicherheit sind entscheidend, um Wohnprojekte in Partnerschaft mit Hochschulen, Kommunen und privaten Investoren voranzubringen.
2. Wird sich Ihre Partei für eine Entbürokratisierung der Zugangsvoraussetzungen durch den Verzicht auf den WBS-Nachweis stark machen?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Ja. Wir GRÜNEN waren von Anfang an der Ansicht, dass für das Studierendenwohnen ein gültiger Immatrikulationsnachweis ausreichen sollte. Zwar hatte das federführende Bauministerium (MLW) aus rechtlichen Gründen Bedenken — doch unser Standpunkt bleibt klar: Studierendenwohnheime sind für Studierende – es braucht aus unserer Sicht keinen WBS-Nachweis.
CDU
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
SPD
Eine Kopplung der Vergabe von Wohnheimzimmern an Wohnberechtigungsscheine lehnt die SPD ab. Es gibt keinen sachlichen Grund für diese Voraussetzung und auch keine Vorgabe des Bundes. Die SPD fordert, dass die Verwaltungsvorschrift des MWK entsprechend geändert werden muss, insbesondere um internationalen Studierenden den Zugang zu einem Wohnheimplatz zu erleichtern.
FDP
Wir werden uns daher im Landtag dafür einsetzen, auf den WBS-Nachweis bei studentischem Wohnen zu verzichten oder zumindest deutlich zu vereinfachen, soweit es die Regelungen des Bundes in der Schiene der sozialen Wohnraumförderung eben ermöglichen. Statt formaler Vorgaben sollten flexible, unbürokratische Verfahren greifen, die den tatsächlichen Bedarf und die soziale Lage der Studierenden berücksichtigen. So wird der Zugang zu gefördertem Wohnraum schneller und gerechter gestaltet – und Raum für Leistung, Innovation und persönliches Wohlbefinden geschaffen.
Investitionen ermöglichen
Verpflegungseinrichtungen sichern und modernisieren
- Der Haushaltstitel für Investitionskostenzuschüsse (Kap. 1409 Titel 894 87B) ist derzeit überbucht.
- Keine Planungssicherheit vorhanden, da Zuschüsse für Einzelinvestitionen (bisher 75%) im Verpflegungsbereich wie bspw. essentielle Küchengeräte aktuell nicht bewilligt werden.
- Gleichzeitig sind die Mensen Teil der wichtigen Infrastruktur für die Versorgung von Studierenden.
- Die Mittel aus dem Titel dienen nicht nur der Förderung von Einzelinvestitionen, sondern decken auch Transfers an das Landesvermögen für Bauprojekte ab.
- Die Finanzierung ist weder kalkulierbar noch verlässlich. Zwar werden sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt, dennoch können notwendige Maßnahmen nicht planungssicher umgesetzt werden.
Unsere Fragen:
1. Wie möchte Ihre Partei den Investitionsstau in Mensen und Cafeterien lösen?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Wir wollen allen Studierendenden und Mitarbeitenden ein gutes und regionales Mittagessen ermöglichen. Wir GRÜNEN konnten dabei bereits erreichen, dass die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur auch für Mensen zur Verfügung stehen. Jetzt setzen wir uns dafür ein, dass die dies auch für die Schnellbauinitiative Hochschule gilt.
Insgesamt werden derzeit bereits Rekordsummen für Bau und Sanierung im Hochschulbereich eingeplant, inkl. für Mensen und Cafeterien: Von den Verantwortlichen vor Ort aktuelle angegangene Vorhaben sind Beispiele etwa die Projekte in Tübingen (Mensa Wilhelmstraße), Aalen, Reutlingen, Karlsruhe, Ulm, Stuttgart (Mensa Holzgartenstraße) und der Marstallhof in Heidelberg. Der Dank gilt allen Beteiligten!
Doch trotz Rekordinvestitionen sind wir noch nicht am Ziel: Insgesamt braucht es ein umfassendes Bund-Länder-Programm, das Sanierungen und Modernisierungen im Hochschulbereich verlässlich finanziert – damit wir künftig erst gar nicht mehr einen derartigen Investitionsstau aufbauen. Ein besonderer Fokus liegt für uns dabei auf energetischen Sanierungen, denn das schützt das Klima und rechnet sich in der Regel durch sinkende Betriebskosten finanziell.
CDU
Für uns ist klar: Gute Studienbedingungen gehören zur Infrastruktur des Wissenschaftsstandortes Baden-Württemberg. Dazu zählt auch die soziale Infrastruktur wie Mensen oder andere studentische Einrichtungen, die oft großen Sanierungsbedarf haben. Mit dem Sondervermögen des Bundes sollen auch Länder und Kommunen ihre Investitionen in Infrastruktur zügig ausbauen. Dafür hat sich die CDU-Fraktion in den vergangenen Monaten eingesetzt. Baden-Württemberg erhält insgesamt rund 13 Milliarden Euro über die kommenden Jahre. Ein Großteil der Landesmittel wird vor allem für die Sanierung von Universitätskliniken, Hochschulen, Landesgebäuden und Verkehrsinfrastruktur verwendet. Insgesamt 850 Millionen Euro stellen wir für die Sanierung und den teilweisen Neubau von Gebäuden von Universitäten und Hochschulen sowie weiteren öffentlichen Gebäuden bereit – wozu auch einige Mensen zählen. Unser Ziel in den kommenden Jahren muss es sein, über Standardisierungen und Modulbauten kostengünstiger und schneller zu sanieren bzw. neu zu bauen. Vor allem modulare Standardsysteme können entscheidend zur Beschleunigung beitragen und dazu beitragen, den Sanierungsstau zügiger abzubauen.
SPD
Aus der Perspektive der SPD muss das Land – neben Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes – auch eigene Mittel aus den Rücklagen mobilisieren, um den Investitionsstau in den Mensen und Cafeterien der Studierendenwerke aufzulösen.
FDP
Wir Freie Demokraten wollen den Investitionsstau im hochschulischen Kontext ganzheitlich angehen. Dazu gehören für uns auch Mensen und Cafeterien, die für gute Studien- und Arbeitsbedingungen zentral sind. Wir setzen uns für eine kraftvolle Sanierungsoffensive ein, die effiziente Verfahren, moderne Bau- und Energiestandards sowie private Partnerschaften nutzt. Wichtig ist uns, dass Hochschulen und Studierendenwerke mehr Eigenverantwortung erhalten können, wo gewollt, um Bau- und Sanierungsvorhaben flexibler und schneller umzusetzen. So können Mittel gezielt und unbürokratisch dorthin fließen, wo der Bedarf am größten ist.
2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass über die Schnellbauinitiative Hochschule des Bundes und das Sondervermögen Infrastruktur der Länder auch unsere Mensen saniert werden?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
CDU
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
SPD
Insbesondere die Bundesmittel aus dem Sondervermögen müssen auch für die Sanierung von Mensen und Cafeterien der Studierendenwerke eingesetzt werden. Sollten diese Mittel nicht ausreichend sein, setzt sich die SPD dafür ein, das weitere Mittel aus den Rücklagen des Landes dafür zur Verfügung gestellt werden müssen.
FDP
Für uns gilt: Die Lern-, Forschungs- und Aufenthaltsqualität auf dem Campus hängt maßgeblich auch von der sozialen Infrastruktur ab. Deshalb wollen wir landesseitig eine kraftvolle Sanierungsoffensive starten, um die Liegenschaften im Hochschulkontext zu ertüchtigen. So sollte auch für die Initiative sowie das Sondervermögen gelten, dass der Sanierungsstau umfassend und effektiv abgebaut werden muss, um eine moderne, nachhaltige Campusinfrastruktur zu schaffen – dazu zählt für uns fraglos die soziale Infrastruktur, so auch Mensen. Es wäre angezeigt, die Bundesmittel auch hier zu platzieren, wird der Sanierungsbedarf für Mensen und Cafeterien bundesweit doch bei mindestens vier Milliarden Euro geschätzt.
3. Welche Vorschläge hat Ihre Partei zur Reform des Fördertitels (Kap. 1409 Titel 894 87B), um eine transparente und sichere Förderung zu gewährleisten?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Konkret für die Fördertitel bedeutet das: Aus dem genannten Fördertitel werden derzeit Zuwendungen für den Bereich Verpflegung (direkte Zuschüsse an die Studierendenwerke als auch Mittel aus Einzelplan 12 für die küchentechnische Ausstattung bei Neubau und Sanierung von Mensen und Cafeterien) sowie Wohnbau (insbesondere zur Flankierung des Programms „Junges Wohnen“) finanziert. Um diese verschiedenen Bereiche transparenter zu gestalten, streben wir eine entsprechende Aufteilung im kommenden Staatshaushaltsplan an.
CDU
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
SPD
Wir von der SPD werden die Mittel für die Sanierung von Mensen und Cafeterien erhöhen und so wieder Zuschüsse für z.B. die Ausstattung mit Küchengeräten ermöglichen. Die SPD hat es grundsätzlich zum Ziel, Förderungen nach klaren Kriterien und transparent zu vergeben.
FDP
Das Ziel der FDP ist die systematische Vereinfachung von Förderprogrammen sowie die Digitalisierung der gesamten Förderlandschaft. Angezeigt ist eine Förderung, die transparent, nachvollziehbar und effizient ist. Bürokratische Hürden sollen abgebaut, der Zugang zu Fördermitteln vereinfacht und die Kontrolle über die Mittelverwendung verbessert werden, wie es auch die Empfehlungen des Normenkontrollrats Baden-Württemberg vorsehen. Die Einrichtung einer zentralen digitalen Förderplattform nach dem Vorbild des „Förderfinder Bayern“ schafft Transparenz über die vorhandenen Förderprogramme und deren Ausgestaltung und ermöglicht Quick Checks sowie schnelle Orientierung.
Energiekosten übernehmen
Gleichbehandlung mit den Hochschulen herstellen
- Die Energiekosten der in Landesgebäuden untergebrachten Hochschulgastronomie steigen weiterhin erheblich.
- Für 2025 betragen sie 8,79 Mio. EUR – über 15 % mehr als im Vorjahr.
- Das Land übernimmt vergleichbare Mehrkosten für Hochschulen, nicht jedoch für Studierendenwerke. Diese Ungleichbehandlung muss korrigiert werden.
- Denn ohne eine zusätzliche Förderung der Energiekosten sind Kürzungen bei Angebot und Qualität der Verpflegung sowie steigende Preise für Studierende unvermeidbar.
Unsere Fragen:
1. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die Energiemehrkosten der Studierendenwerke analog zu den Hochschulen künftig vollständig vom Land übernommen werden?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Wir setzen uns dafür ein, dass die Stromrechnung für alle bezahlbar bleibt. Wir haben bereits erreicht, dass die Studierendenwerke in Baden-Württemberg über das Land bessere Energieverträge erhalten – etwa durch die zentrale Strombeschaffung, die für mehr Klimaschutz und Planungssicherheit sorgt. 2025 konnte unser Land so die günstigsten Strompreise im Ländervergleich erzielen. Eine Regelung analog zu den Hochschulen ist rechtlich nicht möglich, da Studierendenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechts eigenständig wirtschaften müssen.
CDU
Studierendenwerke sind – ähnlich wie die Hochschulen selbst – durch gestiegene Energiepreise und höhere Betriebskosten in den vergangenen Jahren unter Druck geraten. Da sie eine zentrale Verantwortung für die Infrastruktur an den Hochschulen tragen, etwa durch Mensen, hat die Landesregierung in dieser Legislaturperiode bereits erste Hilfen geleistet, indem es den Studierendenwerken angesichts der überdurchschnittlich gestiegenen Preise für Verpflegung und Instandhaltung einmalige Finanzmittel zur Verfügung gestellt hat, um diese Mehrbelastungen abzufedern. Dabei wurden bislang etwa 80 % der inflationsbedingten Mehrkosten übernommen, um Preissteigerungen für Studierende abzumildern und eine solide Versorgung sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund wird sich die CDU in Baden-Württemberg auch weiterhin dafür einsetzen, dass Energiemehrkosten und vergleichbare strukturelle Belastungen der Studierendenwerke künftig langfristig und verlässlich berücksichtigt werden. Klar ist, dass zusätzliche Belastungen nicht zu Lasten der Studierenden gehen dürfen. Darüber hinaus wollen wir uns für eine Stärkung der Energieeffizienz einsetzen, um langfristig Kosten zu senken. Solche Maßnahmen umfassen Investitionen in modernere Gebäudetechnik, die mittel- und langfristig finanzielle Vorteile bringen.
SPD
Bereits im Mai 2025 hat die SPD gefordert, den „Solidarpakt Studierendenwerke“ aufsetzen. Die Finanzhilfe für die Studierendenwerke werden wir dynamisiert und zudem einmalig um einen Inflationsausgleich erhöhen.
Der Inflationsausgleich und die Dynamisierung der Finanzhilfe werden auch die Steigerungen der Energiekosten umfassen. Die Studierendenwerke können so selbst entscheiden, wie sie die Mittel aus der Finanzhilfe des Landes einsetzen.
FDP
Die beiden Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Wir Freie Demokraten setzen uns seit Langem für eine verlässliche, transparente und planbare Finanzierung unserer Hochschulen und Studierendenwerke ein. Energiemehrkosten, wie sie infolge internationaler Krisen oder der Energiepreisexplosion entstanden sind, dürfen nicht dazu führen, dass die soziale Infrastruktur an unseren Hochschulstandorten leidet oder dass Leistungen für Studierende eingeschränkt werden. Denn zuletzt sahen sich die Hochschulen etwa mit einer verfehlten pauschalen Energieeinsparauflage konfrontiert, die schlimmstenfalls sogar dazu führte, dass Hörsäle geschlossen wurden.
Wir hätten beispielsweise in der Hochschulfinanzierungsvereinbarung III eine dynamische Komponente vorgesehen, die Inflations- und Energiekostenentwicklungen in Zukunft systematisch berücksichtigt. Gleiches muss für die Studierendenwerke gelten, um Planungssicherheit zu schaffen und um Notlösungen zu vermeiden. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass das Land bei außergewöhnlichen Energiemehrkosten möglichst entlastet, um Angebotseinbußen zu verhindern.
Zudem wollen wir im Rahmen der von uns geforderten, kraftvollen Sanierungsoffensive auf Energieeffizienzprogramme, Investitionen in moderne Gebäudetechnik und den Ausbau erneuerbarer Energien an Hochschulstandorten setzen, damit Studierendenwerke mittelfristig unabhängiger von Preisschocks werden und nachhaltiger wirtschaften können.
2. Falls ja, welche Maßnahmen schlägt Ihre Partei zur langfristigen Absicherung der Betriebskosten vor?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Wir wollen uns unbedingt für eine Entlastung der Energiekosten durch eine Erhöhung der Finanzhilfe einsetzen. Gleichzeitig wollen wir die Energiekosten durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen senken.
CDU
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
SPD
Über den „Solidarpakt Studierendenwerke“ sichert die SPD die Betriebskosten der Studierendenwerke langfristig ab, insbesondere über die jährliche Steigerung (Dynamisierung) der Finanzhilfe.
FDP
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
BAföG und Verwaltungsdigitalisierung
Reformbedarf anerkennen – Vollzugskosten realistisch abbilden
- Die Bearbeitungszeiten bei BAföG-Anträgen betragen teils bis zu zehn Monate.
- Eine zur Steigerung der Bearbeitungsquote dringend benötigte E-Akte wurde bisher nicht umgesetzt.
- Stattdessen wird vom MWK nun eine komplette Neuentwicklung angestrebt – Übergangslösungen werden geprüft.
- Die derzeitige Aufwandskostenerstattung ist nicht kostendeckend.
- 2025 stehen nur noch 15,175 Mio. EUR zur Verfügung (2026: 15,179 Mio. EUR), bei einem Defizit von bis zu 1,4 Mio. EUR.
- Die Abrechnung erfolgt über das „Musteramt“, jedoch besteht eine deutliche Lücke zwischen realen und als notwendig anerkannten Kosten.
Unsere Fragen:
1. Welche konkreten Maßnahmen wird Ihre Partei zur Beschleunigung und Digitalisierung des BAföG-Vollzugs ergreifen?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Das BAföG in seiner derzeitigen Ausgestaltung ist nicht mehr zeitgemäß. Es muss dringend einfacher, digitaler und schneller werden. Wir setzen uns daher für eine konsequente und nachhaltige Reform ein, die spürbare Verbesserungen für die Studierenden bringt.
Dafür fordern wir fünf konkrete Maßnahmen:
Längere Bewilligungszeiträume: Statt jährlicher neue Anträge wollen wir mindestens zweijährige Förderzeiträume ermöglichen. Das reduziert bürokratischen Aufwand und schafft Planungssicherheit.
Ausweitung der Förderdauer: Die bisherige Regelstudienzeit soll flexibler gefasst – ggf. mit pauschal zusätzlichen Semestern – werden, statt aufwendiger Einzelfallprüfungen.
Transparente Einkommensgruppen: Die Eltern- und Vermögensprüfung soll künftig anhand klarer Einkommensgruppen erfolgen. So wird auf einen Blick erkennbar, ob ein BAföG-Anspruch besteht.
Vollständige Digitalisierung des Verfahrens: Der gesamte Prozess – von Antragstellung bis Bewilligung – soll digital ablaufen. Ergänzend soll eine KI-gestützte Software eingeführt werden, die die Ämter entlastet und die Bearbeitung beschleunigt. Ziel sind deutlich kürzere Bearbeitungszeiten und schnelle Auszahlungen.
Anpassung an Lebensrealitäten: Die Wohnkostenpauschale muss regional differenziert werden, damit sie den tatsächlichen Mietniveaus vor Ort gerecht wird.
CDU
Vorab: Gesetze zum BAföG sind Bundesrecht, auch wenn der Vollzug bei den Ländern liegt. Die CDU-Fraktion unterstreicht sowohl im Koalitionsvertrag 2025 als auch in mehreren parlamentarischen Initiativen die Notwendigkeit, den BAföG-Vollzug grundlegend zu modernisieren, zu beschleunigen und vollständig zu digitalisieren. Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich die Regierungskoalition dazu, den BAföG-Bezug insgesamt zu vereinfachen, die Antragstellung digitaler zu gestalten und die Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen. Dazu zählt insbesondere, Folgeanträge so zu vereinfachen, dass sie mit weniger Nachweisen auskommen, sowie die Integration weiterer Leistungen, wie der Studienstarthilfe, in das BAföG-Antragsverfahren. Wir brauchen zudem eine stärkere Koordinierung zwischen Bund und Ländern, damit alle BAföG-Ämter eine einheitliche, moderne und leistungsfähige IT-Infrastruktur nutzen. Zudem müssen die BAföG-Ämter personell so ausgestattet werden, dass sie den gesetzlichen Auftrag unter digitalen Bedingungen erfüllen können.
SPD
Der Antrag der SPD im Landtag „Verzögerungen bei der Digitalisierung der BAföG-Antragsbearbeitung“ (Drucksache 17 / 9409) zeigt deutlich, wie die Digitalisierung des BAföG-Vollzugs von der grün-schwarzen Landesregierung verschleppt wird. Inzwischen ist bereits der zweite „Lösungsversuch“ des MWK gescheitert und nun beginnt man wieder von vorne.
Die SPD wird sich in Absprache mit den Studierendenwerken für eine schnelle Lösung ein-setzen und beispielsweise es finanziell ermöglichen, die in Karlsruhe genutzte BAföG-E-Akte in allen BAföG-Ämtern einzusetzen oder Programme einzuführen, die sich in anderen Bundesländern bereits bewährt haben.
FDP
Die beiden Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die FDP setzt sich entschieden dafür ein, den Vollzug des BAföG durch konsequente Digitalisierung und Entbürokratisierung deutlich zu beschleunigen. Unser Ziel ist, die Antragstellung und Bearbeitung vollständig digital abzuwickeln und dadurch den Studierenden eine schnelle, unkomplizierte und transparente Unterstützung zu ermöglichen. Dazu wollen wir eine bundesweit einheitliche digitale Antragsplattform schaffen, die alle notwendigen Behörden und Bildungseinrichtungen miteinander vernetzt und die Datenübermittlung automatisiert, einschließlich der vollständig digitalisierten und medienbruchfreien Aktenführung. Moderne Technologien, insbesondere KI-gestützte Prüfroutinen, sollen dabei helfen, Standardfälle zügig zu bearbeiten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern gezielt zu entlasten. Gleichzeitig setzen wir auf das sogenannte „Once-Only-Prinzip“, damit Studierende ihre Daten nur einmal angeben müssen und diese sicher für alle relevanten Verwaltungsschritte genutzt werden können. Durch diese Maßnahmen schaffen wir mehr Effizienz, Transparenz und Planungssicherheit für die Studierenden und entlasten zugleich die Antragsverwaltung nachhaltig.
2. Wie wird Ihre Partei dafür sorgen, dass die tatsächliche Aufwandserstattung der BAföG-Bearbeitung zukünftig vollständig geleistet wird?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Das Land ist verpflichtet, ausschließlich die notwendigen Kosten für die BAföG-Bearbeitung zu erstatten. Dabei müssen künftige Tarifkostensteigerungen systematisch im Haushaltsansatz berücksichtigt werden, um eine realistische und nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten. Natürlich gilt es auch, den Prozess endlich zu digitalisieren, um den Aufwand zu senken (keine unvollständigen Anträge).
CDU
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
SPD
Die SPD steht nicht nur im Bund, sondern auch im Land für Bildungsgerechtigkeit. Im Bund setzt sich die SPD für die weitere Reform des BAföG ein mit einer Anhebung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro, einer weiteren und regelmäßigen Anhebung des Elternfreibetrags und der Anhebung des BAföG-Satzes auf Grundsicherungsniveau. Im Land setzt sich die SPD bereits seit längerem dafür ein, dass die Kosten für die BAföG-Bearbeitung vollständig vom Land übernommen werden, und zwar institutionell über den entsprechenden Titel im Landeshaushalt.
FDP
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
Psychosoziale Beratung verstetigen
Niedrigschwellig, kostenlos, flächendeckend
- Seit 2022 unterstützt das Land Baden-Württemberg die Studierendenwerke mit zusätzlichen Mitteln für psychologische Fachkräfte und Sachmitteln.
- Diese Förderung ist angesichts wachsender Beratungsbedarfe unverzichtbar.
- Die Entfristung, Verstetigung und Ausweitung dieser Mittel ist dringend erforderlich, um das Angebot langfristig und bedarfsgerecht aufrechtzuerhalten.
Unsere Fragen:
1. Wird Ihre Partei sich für eine dauerhafte institutionelle Mehrförderung der psychosozialen Beratung durch die Studierendenwerke einsetzen?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Das grün-geführte Wissenschaftsministerium fördert seit 2022 die Mehrbedarfe bei der psychosozialen Beratung für Studierende. Unser Ziel ist es, diese Mehrbedarfe dauerhaft in den Haushalt zu überführen, da die vergangenen Jahre gezeigt haben, dass der Mehrbedarf für die Studierendenwerke nicht nur kurzfristig vorhanden ist.
Die Kooperationen wollen wir weiter ausbauen und damit das Angebot in der Fläche stärken.
Die gewinnbringende und essentielle Arbeit der psychosozialen Beratung für die Studierenden ist unverzichtbar.
CDU
Für uns ist die psychosoziale Beratung von Studierenden ein wichtiger Baustein zur Sicherung von Studienerfolg und Studienqualität. Die Lebensrealitäten junger Menschen hat sich in den letzten Jahren verändert und psychosoziale Belastungen im Studium nehmen zu. Beratungsangebote der Studierendenwerke und Hochschulen stehen hierbei häufig als erste Anlaufstelle zur Verfügung und sind für viele Studierende kostenlos und niederschwellig erreichbar. Vor diesem Hintergrund werden wir uns dafür einsetzen, dass psychosoziale Beratungsangebote nicht nur projektbezogen oder befristet gefördert werden, sondern dauerhaft in die institutionelle Förderung der Hochschulen und Studierendenwerke einbezogen werden. Ziel ist es, die Strukturen so auszustatten, dass Studierende im Studienverlauf verlässliche und qualifizierte Unterstützung finden. Der Fokus liegt dabei auf der langfristigen Absicherung der Angebote, etwa durch zusätzliche Bundesmittel im Rahmen der Hochschulförderung, gekoppelt mit klaren Qualitäts- und Evaluationsstandards.
SPD
Die SPD tritt dafür ein, dass den Studierenden ein ausreichendes Angebot an psychotherapeutischen Beratungsstellen zu Verfügung steht. Dafür müssen die bestehenden Angebote der Studierendenwerke erhalten bleiben, bei einem Mangel weiter ausgebaut werden und dafür ausreichend vom Land institutionell gefördert werden.
FDP
Die beiden Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die FDP setzt sich für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Studierendenwerke ein. Unser Ziel ist es, dass alle Studierenden in Baden-Württemberg Zugang zu niedrigschwelligen, qualitativ hochwertigen und kostenfreien psychosozialen Angeboten haben. Ein niedrigschwelliger Zugang durch kostenfreie Angebote muss gesichert sein. Dabei setzen wir auf Kooperationen zwischen Hochschulen, Studierendenwerken und externen Trägern, um Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Zudem wollen wir digitale Beratungsangebote weiter ausbauen, um den Zugang zu erleichtern – insbesondere für Studierende außerhalb der größeren Studienorte. Entscheidend ist, dass Prävention, frühzeitige Unterstützung und individuelle Hilfen Hand in Hand gehen.
2. Welche Pläne verfolgt Ihre Partei, um das psychosoziale Angebot flächendeckend und kostenfrei zu sichern?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
CDU
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
SPD
Beratungsangebote der Studierendenwerke müssen für Studierende kostenfrei sein, sei es beim psychosozialen Beratungsangebot oder bei den Sozialberatungen. Dafür wird die SPD insbesondere die Finanzhilfe für der Studierendenwerke deutlich erhöhen und zudem die Beratungsangebote der Studierendenwerke ausreichend finanziell fördern.
FDP
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
Soziale Infrastruktur sichern
Finanzhilfe bedarfsgerecht ausgestalten
- Für die Jahre 2026 bis 2029 wird die Finanzhilfe für die acht Studierendenwerke um 1,2 Mio. EUR erhöht und beträgt somit insgesamt 23,866 Mio. EUR pro Jahr.
- Trotz dieser Erhöhung ist der Ansatz nicht bedarfsgerecht: Die Studierendenwerke verzeichnen allein im Jahr 2026 tarifbedingt rund 5,6 Mio. EUR zusätzliche Personalkosten sowie eine Energiekostensteigerung um 1,2 Mio. EUR.
- Die reale Mehrbelastung übersteigt somit die vorgesehene Erhöhung deutlich.
- Diese strukturelle Unterfinanzierung gefährdet den qua Gesetz geregelten sozialen Auftrag der Studierendenwerke und führt zur Verlagerung der Kostenlast auf die Studierenden.
- Speziell für internationale Studierende, die in BaWü noch zusätzlich Studiengebühren bezahlen, ist die finanzielle Belastung enorm und wird sich auf die Entscheidung für den Studienstandort auswirken.
Unsere Fragen:
1. Wie wird Ihre Partei sicherstellen, dass die strukturelle Unterfinanzierung vermieden wird und die Finanzhilfe des Landes künftig auch tarifliche Personalkostensteigerungen und inflationsbedingte Mehrausgaben berücksichtigt?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Wir setzen uns für eine Aufstockung und Dynamisierung der Finanzhilfen ein. Studierendenwerke sind systemrelevant für Chancengerechtigkeit. Ihre Arbeit muss endlich planungssicher und zukunftsfest finanziert werden. Durch die Dynamisierung soll flexibler im Staatshaushaltsplan auf tarifbedingte Personalkostensteigerungen und inflationsbedingte Mehrausgaben, die innerhalb dieses Zeitraums entstehen, reagiert werden können.
CDU
Für uns als CDU-Fraktion in Baden-Württemberg ist die soziale Infrastruktur an den Hochschulen – und sind insbesondere auch die Studierendenwerke – unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Hochschulsystems. Um eine auskömmliche Finanzierung zu sichern, haben wir uns als CDU maßgeblich dafür eingesetzt, dass die neue Hochschulfinanzierung des Landes (HoFV III) dynamisiert und an den realen Kostenentwicklungen ausgerichtet wird. Aufbauend auf die nun erreichte, in den beiden Hochschulfinanzierungsperioden von 2015 bis 2025 deutlich gesteigerte Grundfinanzierung erhalten die baden-württembergischen Hochschulen mit der Hochschulfinanzierungsvereinbarung III für die Jahre 2026 bis 2030 in finanziell herausfordernden Zeiten einen weiteren signifikanten Anstieg ihrer Grundfinanzierung. Damit stärken wir Lehre, Forschung und damit verbunden die Innovationsfähigkeit des Landes. Die HoFV III stabilisiert die Grundfinanzierung der Hochschulen in 2026 und dynamisiert sie ab dem Jahr 2027 jährlich um 3,5 Prozent. Zusätzlich werden die steigenden Kosten des stellengeführten Personals während der gesamten Laufzeit vollständig vom Land ausfinanziert. Das Risiko hoher Personalkostensteigerungen trägt also weiterhin das Land und sorgt dadurch für Verlässlichkeit und Sicherheit für die Hochschulen, ihre Beschäftigten und die Studierenden.
SPD
Bereits im Mai 2025 hat die SPD beschlossen, einen „Solidarpakt Studierendenwerke“ einzuführen: Über diesen Solidarpakt wird die SPD die Finanzhilfe für die Studierendenwerke einmalig erhöhen (Inflationsausgleich) und zudem jährlich steigern (Dynamisierung). Auf diese Weise werden Personalkostensteigerungen und die Inflation automatisch über den Landeshaushalt ausgeglichen.
FDP
Die beiden Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die FDP setzt sich dafür ein, dass die Studierendenwerke in Baden-Württemberg eine verlässliche und planbare Finanzierung erhalten. Wir wollen die Landeszuschüsse so gestalten, dass sie den tatsächlichen Kostenentwicklungen Rechnung trägt und zugleich Anreize für effizientes Wirtschaften erhält. Außerdem setzen wir auf mehr Autonomie der Studierendenwerke, um ihnen flexiblere Handlungsspielräume bei Einnahmen, Personal und Kooperationsmodellen zu geben.
Weitere finanzielle Belastungen der Studierenden durch höhere Beiträge wollen wir vermeiden. Wir setzen auf Entlastungen durch Digitalisierung, effizientere Verwaltungsabläufe und gezielte Unterstützung für einkommensschwache Studierende – eine BAföG-Anpassung im Bund sehen wir als geboten an. Unser Ziel ist, dass Bildung und Studium nicht an finanziellen Hürden scheitern.
2. Wie gelingt es Ihrer Partei weitere finanzielle Belastungen der Studierenden zu vermeiden?
Hidden Accordeon
Bündnis 90 / Die Grünen
Wir wollen für ein bezahlbares Studium sorgen. Studierende spüren die in den letzten Jahren gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders. Hier setzen wir an! Deshalb erhöhen wir die Landeszuschüsse an die Studierendenwerke. Dies ermöglicht den Studierendenwerken, preiswerten Wohnraum, Mensamahlzeiten und Angebote für studentisches Leben bereitzuhalten, sowie die psychologischen Betreuungsangebote für Studierende auszubauen.
Als zweite Säule fordern wir eine deutliche Erhöhung des BAföG auf Bundesebene. Das BAföG muss sich automatisch an die Lebenshaltungskosten anpassen und die Wohnkostenpauschale muss unbedingt an die ortsübliche Miete angepasst werden. Nur so können regionale Realitäten widergespiegelt und die Grundlage für eine erfolgreiche, gerechte und chancengleiche Bildungspolitik geschaffen werden.
CDU
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
SPD
Die SPD wird die BAföG-Bearbeitung vollständig und medienbruchfrei digitalisieren (s.o.) und zudem eine Fiktionsbescheinigung für BAföG-Anträge einführen: Wenn Studierende nach sechs Wochen noch keinen Bescheid bekommen haben, erhalten sie automatisch 80 Prozent des ihnen voraussichtlich zustehenden Betrags. Das entlastet die Studierenden finanziell und zugleich auch die BAföG-Ämter, die dann keine Vorschuss-Anträge mehr bearbeiten müssen.
Aus Sicht der SPD sind die Studiengebühren für internationale Studierende ein riesiger Fehler! Die Gebühren benachteiligen diese Studierenden und sind zudem ein Standortnachteil bei der Anwerbung von Studierenden, was den Fachkräftemangel in Baden-Württemberg weiter verschärft. Die SPD wird die Studiengebühren für internationale Studierende abschaffen. Die SPD hat bereits im April 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf (Drucksache 17 / 4644) in den Landtag eingebracht, der von den Regierungsfraktionen Grüne und CDU abgelehnt wurde.
Die Landesmittel für Junges Wohnen wird die SPD mit Landesmitteln verdoppeln, sodass mehr Wohnheime entstehen.
Die SPD wird mehr studentische Mobilität für weniger Geld ermöglichen, indem wir das JugendTicketBW auch für Studierende, die 27 Jahre oder älter sind, öffnen werden. Das JugendTicketBW werden wir wieder auf das bewährte Modell eines 365-Euro-Tickets umstellen.
Die SPD verlangt die Studienqualität über eine Erhöhung des Anteils der Grundfinanzierung an der Gesamtfinanzierung der Hochschulen zu verbessern. Mit der SPD wird es keine Nullrunden in der Hochschulfinanzierung geben (wie im Zuge des letzten Landeshaushalts für 2026 von den Regierungsfraktionen Grüne und CDU beschlossen).
Aus Sicht der SPD benötigen Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern spezifische Unterstützung. Die bekommen sie über die studentische Initiative ArbeiterKind.de. Die Finanzierung von ArbeiterKind.de ist derzeit vom Wohlwollen der Regierungsfraktionen abhängig. Wir als sozialdemokratische Partei setzen uns dafür ein, dass hauptamtliche Stellen von ArbeiterKind.de in Baden-Württemberg über Mittel des Wissenschaftsministeriums voll finanziert werden.
FDP
Wurde bei Frage 1 bereits beanwortet
Über uns
Die Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2026 wurden von den acht baden-württembergischen Studierendenwerken erstellt. Gemeinsames Ziel ist, allen Studierenden die bestmögliche Unterstützung bei der Bewältigung des Studiums zu bieten – insbesondere in sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesundheitlichen Belangen.













